Praktika
Obwohl wir keine verpflichtenden Praktika außerhalb der Uni in unserem Studienplan haben, kann ein solches sehr sinnvoll sein. Praktika erlauben es, die theoretischen Konzepte aus dem Studium in der Praxis anzuwenden und sich mit der Arbeitswelt auseinanderzusetzen.
Wenn ein Praktikum innerhalb der Vorlesungsfreien Zeit stattfindet, sind keine weiteren bürokratischen Schritte notwendig. Falls das Praktikum jedoch substantiell mit der Vorlesungszeit überlappt, kann es sinnvoll sein, sich für die Dauer des Praktikums beurlauben zu lassen.
Beurlaubung
Abschnitt betitelt „Beurlaubung“Durch Urlaubssemester werden die ECTS-Hürden für die Dauer der Beurlaubung eingefroren. Wie für alle Themen, die mit der Immatrikulation zu tun haben, ist auch für Beurlaubungen die LMU zuständig.
Konkret werden folgende Dokumente benötigt:
- Antragsformular
- Gutachten der Institutsleitung, Career Service oder der Fachstudienberatung, in dem die Ableistung des Praktikums begründet befürwortet wird (in Kopie)
- Die Fachstudienberatung ist in unserem Fall Professor Heun
- Praktikumsvertrag (in Kopie)
Die Dokumente können per Post oder per E-Mail an die Studentenkanzlei der LMU geschickt werden.
- Post: Brief in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU einwerfen (an die Studentenkanzlei adressieren)
- E-Mail: BU.Studentenkanzlei@verwaltung.uni-muenchen.de