Praktika
Auch wenn Praktika in unserem Studiengang nicht verpflichtend sind, kann Erfahrung in einer Forschungsgruppe oder einem Unternehmen - ob an LMU/TUM, bei Partnerinstitutionen, in der Industrie oder in externen Forschungseinrichtungen (auch im Ausland) - äußerst wertvoll sein. Praktika helfen, die im Studium erlernten Konzepte in realen Umgebungen anzuwenden, berufliche Kompetenzen aufzubauen und unterschiedliche Arbeitswelten kennenzulernen. Sie sind außerdem gut geeignet, um herauszufinden, ob Sie sich eher in der Wissenschaft oder in der Industrie sehen, und - insbesondere im Ausland - Ihr internationales Netzwerk zu erweitern.
Praktika und Universitätsmodule
Abschnitt betitelt „Praktika und Universitätsmodule“Praktika ohne Bezug zu Universitätsmodulen
Abschnitt betitelt „Praktika ohne Bezug zu Universitätsmodulen“Praktika ohne Verbindung zu Universitätsmodulen sind organisatorisch häufig einfacher. Befindet sich die Praktikumsinstitution jedoch in bestimmten Ländern (z. B. Frankreich), kann es erforderlich sein, eine Vereinbarung zwischen Praktikumsinstitution und Universität abzuschließen. Dies ist sowohl über die LMU als auch die TUM möglich. An der LMU ist hierfür der Career Service zuständig.
Praktika mit Bezug zu Universitätsmodulen
Abschnitt betitelt „Praktika mit Bezug zu Universitätsmodulen“Es gibt einige Module, die sich ggf. im Rahmen eines Praktikums absolvieren lassen:
- Praktische Arbeit (PA)
- Bachelorarbeit
- Fortgeschrittenenpraktikum Bioinformatik (FoPraBio)
- Masterarbeit
Dabei sind einige wichtige Anforderungen zu beachten:
- Es muss eine Prüferin oder ein Prüfer an TUM oder LMU gefunden werden
- Für PA und FoPraBio ist, falls die prüfende Person nicht im Prüfungsausschuss ist, zusätzlich die Zustimmung eines Mitglieds des Prüfungsausschusses erforderlich
- Für Abschlussarbeiten ist eine Zweitprüferin oder ein Zweitprüfer erforderlich - und entweder die erste oder die zweite prüfende Person muss Mitglied des Prüfungsausschusses sein
Wenn Sie ein Praktikum absolvieren, verbringen Sie die meiste Zeit in der Praktikumsinstitution. Dennoch benötigen Sie mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses, das die Zusammenarbeit befürwortet.
Zur Argumentation gegenüber Prüferin/Prüfer bzw. Ausschuss sollten Sie folgende Punkte klären:
- Wie ist die Betreuung strukturiert? Erfolgt bei einem Firmenpraktikum eine aktive Betreuung durch eine Person an TUM/LMU, fließt Wissen von der Universität ins Unternehmen. Diese „Transferleistung“ erfordert eine Vereinbarung zwischen Universität und Unternehmen und kann komplex sein.
- Was wird bewertet? Ergebnisse aus Firmenpraktika unterliegen häufig Verschwiegenheitsvereinbarungen. Klären Sie vorab, was in Thesis oder Bericht schriftlich dargestellt werden darf.
- Wem gehört das geistige Eigentum? Dies hängt von Unternehmen und Land ab und ist entsprechend vorab zu klären.
An Universitäten lassen sich diese Punkte in der Regel leichter adressieren als in privaten Unternehmen.
Ein mögliches, funktionierendes Setup kann so aussehen:
- Keine aktive fachliche Betreuung durch TUM/LMU (zur Vermeidung von „Transferleistung“)
- Die gesamte Betreuung erfolgt durch das Unternehmen
- Das Unternehmen erlaubt, relevante Inhalte in Thesis bzw. Bericht darzustellen
- Die prüfende Person bewertet ausschließlich den finalen Bericht und ggf. eine Präsentation
Erasmus-Stipendium
Abschnitt betitelt „Erasmus-Stipendium“Erasmus fördert Praktika in anderen EU-Ländern mit aktuell 750€ pro Monat für 2 bis 4 Monate. Bei längerer Dauer kann eine Aufteilung in zwei Abschnitte möglich sein - bitte mit den zuständigen Stellen an LMU oder TUM abstimmen.
Die Fristen unterscheiden sich von denen für Austauschsemester. Es genügt, spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn den Antrag zu stellen. Es empfiehlt sich dennoch, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um Details und erforderliche Unterlagen zu klären, da die Formalitäten Zeit beanspruchen können.
Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge Bioinformatik können sowohl über LMU als auch TUM einen Erasmus-Zuschuss beantragen. An der TUM gilt: Übersteigt das Gehalt eines bezahlten Praktikums 1000€ pro Monat, entfällt die Förderfähigkeit. An der LMU gilt diese Grenze nicht. In der Vergangenheit wurden an der LMU gute Erfahrungen mit dem Antragsprozess gemacht.
Weitere Informationen zum Erasmus-Praktikum an der LMU finden Sie hier, zur TUM hier.
Arten von Praktika
Abschnitt betitelt „Arten von Praktika“Im Kontext von Erasmus werden drei Typen unterschieden:
Verpflichtende Praktika
Abschnitt betitelt „Verpflichtende Praktika“Dies gilt, wenn das Praktikum einem Studienmodul zugeordnet ist. Beispiel: Verknüpfung mit dem Modul FoPraBio - auch wenn das Modul wahlpflichtig ist, ist das Praktikum in diesem Sinne „verpflichtend“. Auch wenn das Praktikum mit einer Abschlussarbeit verknüpft ist, gilt es als verpflichtend, obwohl die Arbeit auch direkt an LMU/TUM ohne Praktikum möglich wäre.
Freiwillige Praktika
Abschnitt betitelt „Freiwillige Praktika“Praktika ohne Modulbezug, für die keine ECTS vergeben werden. In diesem Fall ist eine Beurlaubung für die Dauer des Praktikums möglich.
Graduiertenpraktika
Abschnitt betitelt „Graduiertenpraktika“Praktika, die innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums absolviert werden.