Prüfungsordnung
Allgemein (Bachelor und Master)
Wiederholen von Prüfungen
Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden, solange man nicht bestanden hat. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl an Versuchen. Wenn man einmal bestanden hat, kann man die Prüfung nicht mehr wiederholen.
Zulassung von neuen Wahlmodulen
Die Zulassung von neuen Wahlmodulen muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Um davor die Eignung des Moduls zu prüfen, ist es ratsam, sich vor der Antragsstellung an die folgenden Stellen zu wenden:
- LMU-Module: Prof. Heun
- TUM-Module: Lothar Richter
Bachelor
Die vollständige, aktuelle Prüfungsordnung ist hier abrufbar. Für Studierende gilt immer die Version der Prüfungsordnung, die zu Beginn des Studiums die aktuellste war. Die Prüfungsordnung stellt konzeptionell eine Erweiterung der APSO der TUM dar. Diese gilt für Studierende der Bioinformatik auch in Modulen, die von der LMU angeboten werden. Deshalb kann es dazu kommen, dass für Bioinformatik-Studierende in LMU-Modulen andere Regeln gelten, als für die Mehrheit der Studierenden, die das jeweilige Modul belegen.