Der international übliche Bachelor- bzw. Masterabschluss stellt einen ersten berufsqualifizierenden bzw. einen weiteren berufs- und forschungsqualifizierenden Studienabschluss dar, die neben Fachkenntnissen die Fähigkeit nachweisen, nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig arbeiten zu können.
Eignungsfeststellungsverfahren (Wintersemester 2016/17)
Für die Immatrikulation zu den Bioinformatik-Studiengängen wird ein Nachweis über die Eignungsfeststellung benötigt. Die Bewerbung zum Eignungsfeststellungsverfahren muss bis zum 15. Juli erfolgen.
Weitere Hinweise sowie der Online-Bewerbungsantrag sind getrennt für den Bachelor-Studiengang Bioinformatik und den Master-Studiengang Bioinformatik erhältlich.
Immatrikulation zum Wintersemester 2016/17
Vor der eigentlichen persönlichen Einschreibung (nach Erhalt des positiven Bescheides über die Eignungsfeststellung) müssen Sie ein Online-Einschreibeformular ausfüllen. Bitte beachten Sie dort auch die Immatrikulationshinweise.
Die eigentlich Immatrikulation findet vom 05. mit 30. September 2016 statt (für den Master-Studiengang eventuell abweichend bis zum 28. Oktober). Für Details siehe II unter Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung, mit Eignungsfeststellung oder mit Voranmeldung. Bitte beachten Sie dabei Ihren individuellen Immatrikulationstermin in Abhängigkeit des ersten Buchstabens Ihres Nachnamens.
Für Nicht-Bildungsinländer wird die Studienberechtigung und Immatrikulation vom Referat für Internationale Angelegenheiten durchgeführt. Weitere Hinweise sind erhältlich für EU/EWR-Bürger und für Nicht-EU-Bürger. Siehe auch die Hinweise für ausländische Studienbewerber weiter unten.