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Urlaubssemester

Eine Beurlaubung setzt bestimmte Studienpflichten für ein Semester aus. Während eines Urlaubssemesters sind ECTS-Hürden faktisch eingefroren.

Wichtige Punkte (Kurzüberblick):

  • Antragstellung erfolgt je Semester. Für jedes Urlaubssemester separat beantragen.
  • Fristen: bis 30. Oktober (Wintersemester) bzw. 30. April (Sommersemester). Spätere Anträge sind nur möglich, wenn der Grund unerwartet im laufenden Semester eingetreten ist.
  • Beiträge & Rückmeldung: Die Beiträge für das Studierendenwerk müssen verbucht sein und die Rückmeldung für das Semester muss erfolgt sein.
  • Einreichung: per Post oder per E-Mail ausschließlich von der LMU-Campus-Adresse an die Studentenkanzlei. E-Mail: eine einzige E-Mail mit allen Unterlagen, Gesamtgröße ≤ 5 MB.
  • Studium & Prüfungen: Grundsätzlich sind Studien- und Prüfungsleistungen an der LMU während der Beurlaubung nicht zulässig. Ausnahmen gelten u. a. für Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit. Wiederholungsfristen laufen grundsätzlich weiter (ggf. Verlängerung beim Prüfungsamt beantragen).

Häufige Gründe (Beispiele):

  • Krankheit (ärztliches Attest; nach Überschreitung der Regelstudienzeit ggf. fachärztliches Gutachten)
  • Auslandsstudium (Zulassung/Immatrikulation; bei Erasmus genügt Bestätigung des Referats Internationale Angelegenheiten)
  • Freiwillige Praktika ohne Modulbezug (eine Beurlaubung kann sinnvoll sein; Zulässigkeit und Unterlagen bei der Studentenkanzlei klären)
  • Mutterschutz & Elternzeit (MuSchG / BEEG)
  • Außergewöhnliche Belastung durch Pflege naher Angehöriger (entsprechender Nachweis)
  • Sonstige Gründe (nur nach strenger Einzelfallprüfung; wirtschaftliche Gründe sind nicht ausreichend)

Antragsunterlagen (Beispiele):

  • Antragsformular
  • Weitere Nachweise je nach Beurlaubungsgrund (siehe oben). Bitte die offizielle Seite für den aktuellen Stand prüfen.

Kontakt / Einreichung (Studentenkanzlei):